Steuervorteile beim Bausparen: Was gilt es zu beachten?
Der Erwerb einer Immobilie ist für viele Menschen ein lang gehegter Traum. Um diesen zu realisieren, ist es häufig notwendig, eine entsprechende Finanzierung aufzunehmen. Neben den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten wie einem Baukredit oder einer Baufinanzierung bietet das Bausparen eine attraktive Alternative. Nicht nur die niedrigen Zinsen machen diese Form der Finanzierung interessant, sondern auch die Steuervorteile beim Bausparen. In diesem Artikel wollen wir genauer darauf eingehen, was es mit den steuerlichen Aspekten beim Bausparen auf sich hat und was es zu beachten gilt.
Wie funktioniert das Bausparen?
Bevor wir auf die Steuervorteile eingehen, ist es wichtig, den Ablauf des Bausparens zu verstehen. Beim Bausparen schließt man einen Vertrag mit einer Bausparkasse ab. Dieser Vertrag beinhaltet sowohl einen Spar- als auch einen Darlehensanteil. In der Sparphase zahlt der Bausparer monatlich eine bestimmte Summe auf sein Bausparkonto ein. Durch regelmäßige Einzahlungen und die Ansammlung von Guthaben wird eine bestimmte Bausparsumme erreicht. Ist diese Summe erreicht, kann der Bausparer das angesparte Guthaben als Darlehen in Anspruch nehmen.
Steuervorteile beim Bausparen
Die steuerlichen Vorteile beim Bausparen ergeben sich vor allem aus den staatlichen Förderungen. Es gibt zwei wesentliche Fördermöglichkeiten, die beim Bausparen genutzt werden können: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage.
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Zulage, die insbesondere für Geringverdiener attraktiv ist. Voraussetzung für den Erhalt der Wohnungsbauprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten. Die Zulage beträgt 8,8 Prozent der jährlich eingezahlten Beträge, jedoch maximal 45 Euro pro Person.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage richtet sich vor allem an Berufstätige. Auch hier hängt die Höhe der Zulage vom zu versteuernden Einkommen ab und liegt zwischen 9 Prozent und 20 Prozent der eingezahlten Beträge. Die maximale Zulage beträgt 470 Euro jährlich.
Es ist wichtig zu beachten, dass sowohl die Wohnungsbauprämie als auch die Arbeitnehmer-Sparzulage nur für bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. So ist das erhaltene Geld beispielsweise zwingend für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie zu verwenden.
Kann man Bausparen von der Steuer absetzen ?
Freistellungsauftrag und Abgeltungssteuer
Eine weitere wichtige steuerliche Komponente beim Bausparen ist der Freistellungsauftrag. Mit diesem kann der Sparer bereits versteuerte Erträge bis zu einer gewissen Höhe von der Abgeltungssteuer befreien. Für Ledige beträgt dieser Freibetrag 801 Euro pro Jahr, für Verheiratete 1.602 Euro.
Zusätzlich zur Freistellungsauftrag besteht die Möglichkeit, die Abgeltungssteuer mit der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierbei werden die bereits gezahlten Abgeltungssteuern gegengerechnet und ggf. erstattet, sofern das zu versteuernde Einkommen unter dem Grenzbetrag für die Steuerpflicht liegt.
Fazit
Beim Bausparen können attraktive Steuervorteile genutzt werden. Insbesondere die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage machen das Bausparen zu einer interessanten Finanzierungsmöglichkeit beim Erwerb einer Immobilie. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Beschränkungen der Förderungen zu beachten und sich ggf. steuerlich beraten zu lassen. Mit dem richtigen Vorgehen können die Steuervorteile beim Bausparen einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.
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